Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften (ZAPO-F II) Vom 12. Dezember 1996 (GVBl. S. 562, 1997 S. 23) BayRS 2038-3-4-8-10-K (§§ 1–30)
Bereich reduzieren
Erster Teil Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–22)
Bereich reduzieren
Abschnitt I Organisation und Durchführung der Zweiten Lehramtsprüfung (§§ 1–12)
§ 1 Zweck der Prüfung
§ 2 Durchführung der Prüfung
§ 3 Prüfungshauptausschuß
§ 4 Prüfungsämter, Prüfungskommissionen
§ 5 Notenskala und Notenbildung
§ 6 Unterschleif, Beeinflussungsversuch und Ordnungsverstoß
§ 7 Wiederholung der Prüfung
§ 8 Verhinderung, Versäumnis, Unterbrechung
§ 9 Ausschluß von der Teilnahme an der Prüfung
§ 10 Überprüfung von Prüfungsentscheidungen
§ 11 Prüfungstermine und Bekanntmachung der Prüfung
§ 12 Zulassung zur Prüfung
Bereich erweitern
Abschnitt II Prüfungsleistungen im einzelnen (§§ 13–19)
Bereich erweitern
Abschnitt III Feststellung des Prüfungsergebnisses (§§ 20–22)
Bereich erweitern
Zweiter Teil Besondere Bestimmungen für die Erweiterungsprüfung (§§ 23–25a)
Bereich erweitern
Dritter Teil Bestimmungen über die Zulassung und Ausbildung (§§ 26–28)
Bereich erweitern
Vierter Teil Besondere Bestimmungen anlässlich der COVID-19-Pandemie (§ 29)
Bereich erweitern
Fünfter Teil Schlussbestimmungen (§ 30)
[Schlussformel]
Inhalt
ZAPO-F II
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 12.12.1996
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Abschnitt I Organisation und Durchführung der Zweiten Lehramtsprüfung
§ 1 Zweck der Prüfung
§ 2 Durchführung der Prüfung
§ 3 Prüfungshauptausschuß
§ 4 Prüfungsämter, Prüfungskommissionen
§ 5 Notenskala und Notenbildung
§ 6 Unterschleif, Beeinflussungsversuch und Ordnungsverstoß
§ 7 Wiederholung der Prüfung
§ 8 Verhinderung, Versäumnis, Unterbrechung
§ 9 Ausschluß von der Teilnahme an der Prüfung
§ 10 Überprüfung von Prüfungsentscheidungen
§ 11 Prüfungstermine und Bekanntmachung der Prüfung
§ 12 Zulassung zur Prüfung