Inhalt
1Die Zweite Lehramtsprüfung der Fachlehrer (Zweite Lehramtsprüfung) ist Qualifikationsprüfung im Sinn des Leistungslaufbahngesetzes. 2Mit dem Bestehen der Zweiten Lehramtsprüfung wird die Qualifikation für das Amt des Fachlehrers nachgewiesen.