Inhalt

ZAPO-F II
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 12.12.1996
§ 18
Prüfungsstoff
(1) Der Prüfungsstoff für die schriftliche Hausarbeit in Pädagogik (§ 14) umfaßt
Grundlagen, Ziele, Möglichkeiten und Grenzen der Erziehung,
Erziehungsformen und Erziehungsstile,
Grundfragen der pädagogischen Psychologie.
(2) Der Prüfungsstoff für die Prüfungen in Didaktik und Methodik der unterrichteten Fächer (§§ 14 und 17) umfaßt
die allgemeinen Grundsätze des Lehrens und Lernens,
die Kenntnis facheigener Unterrichtsverfahren.