Inhalt

ZAPO-F II
Text gilt ab: 15.09.2025
Fassung: 12.12.1996
§ 18
Prüfungsstoff
(1) Der Prüfungsstoff für die schriftliche Hausarbeit in Pädagogik (§ 14) umfaßt
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Grundlagen, Ziele, Möglichkeiten und Grenzen der Erziehung,
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Erziehungsformen und Erziehungsstile,
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Grundfragen der pädagogischen Psychologie.
(2) Der Prüfungsstoff für die Prüfungen in Didaktik und Methodik der unterrichteten Fächer (§§ 14 und 17) umfaßt
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die allgemeinen Grundsätze des Lehrens und Lernens,
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die Kenntnis facheigener Unterrichtsverfahren.