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ZAPO-F II
Text gilt ab: 15.09.2025
Fassung: 12.12.1996
§ 13
Einteilung der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit, einer schriftlichen Prüfung, zwei Prüfungslehrproben und zwei mündlichen Prüfungen; bei der Bildung der Gesamtprüfungsnote werden auch die Leistungen im Vorbereitungsdienst berücksichtigt.