Inhalt
§ 13
Einteilung der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit, einer schriftlichen Prüfung, zwei Prüfungslehrproben und zwei mündlichen Prüfungen; bei der Bildung der Gesamtprüfungsnote werden auch die Leistungen im Vorbereitungsdienst berücksichtigt.