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BayFAG
Text gilt ab: 01.07.2023
Fassung: 16.04.2013
Art. 13d
ÖPNV-Zuweisungen
Vom Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund werden jährlich 94 300 000 € für Zuweisungen nach Art. 27 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern verwendet.