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Inhaltsverzeichnis
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Börsenverordnung (BayBörsV) Vom 3. Mai 2001 (GVBl. S. 245) BayRS 411-3-W (§§ 1–30)
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Teil 1 Wahl des Börsenrats (§§ 1–15)
§ 1 Wahl nach Gruppen, Wahlrecht
§ 2 Aktives und passives Wahlrecht
§ 3 Wahlausschuss
§ 4 Wahlvorschläge
§ 5 Wählerlisten
§ 6 Wahltermin
§ 7 Wahlleitung
§ 8 Wahlvorgang
§ 9 Briefwahl
§ 10 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 11 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
§ 12 Wahlanfechtung
§ 13 Wegfall einer sich bewerbenden Person
§ 14 Nachrücken, Nachwahl
§ 15 Amtsdauer des Börsenrats
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Teil 2 Sanktionsausschuss (§§ 16–29)
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Teil 3 Schlussbestimmungen (§ 30)
[Schlussformel]
Inhalt
BayBörsV
Text gilt ab: 01.07.2022
Fassung: 03.05.2001
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Teil 1 Wahl des Börsenrats
§ 1 Wahl nach Gruppen, Wahlrecht
§ 2 Aktives und passives Wahlrecht
§ 3 Wahlausschuss
§ 4 Wahlvorschläge
§ 5 Wählerlisten
§ 6 Wahltermin
§ 7 Wahlleitung
§ 8 Wahlvorgang
§ 9 Briefwahl
§ 10 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 11 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
§ 12 Wahlanfechtung
§ 13 Wegfall einer sich bewerbenden Person
§ 14 Nachrücken, Nachwahl
§ 15 Amtsdauer des Börsenrats