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Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung – BestV) Vom 1. März 2001 (GVBl. S. 92, ber. S. 190) BayRS 2127-1-1-G (§§ 1–36)
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Abschnitt I Ärztliche Leichenschau (§§ 1–5)
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Abschnitt II Vorbereitung der Bestattung (§§ 6–7)
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Abschnitt III Überführung von Leichen (§§ 8–14)
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Abschnitt IV Bestattung und Ausgrabung (§§ 15–21)
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Abschnitt V Feuerbestattungsanlagen (§§ 22–28)
§ 22 Genehmigung des Betriebs von Feuerbestattungsanlagen und Aufsicht
§ 23 Beschaffenheit
§ 24 Aufbewahrungsräume für Verstorbene
§ 25 Betriebsleiter, Betriebsordnung
§ 26 Einäscherung
§ 27 Aufnahme der Asche in Aschekapseln
§ 28 Herausgabe und Versendung der Asche
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Abschnitt VI Bestattungsverzeichnisse und Bestattungszubehör (§§ 29–30)
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Abschnitt VII Verfahren, Schlussvorschriften (§§ 31–36)
[Schlussformel]
Inhalt
BestV
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 01.03.2001
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Abschnitt V Feuerbestattungsanlagen
§ 22 Genehmigung des Betriebs von Feuerbestattungsanlagen und Aufsicht
§ 23 Beschaffenheit
§ 24 Aufbewahrungsräume für Verstorbene
§ 25 Betriebsleiter, Betriebsordnung
§ 26 Einäscherung
§ 27 Aufnahme der Asche in Aschekapseln
§ 28 Herausgabe und Versendung der Asche