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BesASO
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 30.08.2006
§ 23
Wechsel nach den Jahrgangsstufen 5 bis 9 des Realschulzugs in den Gymnasialzug
Für den Wechsel vom Realschulzug in die Jahrgangsstufen 6 bis 10 des Gymnasialzugs gilt § 14 entsprechend.