Inhalt

BesASO
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 30.08.2006
§ 6
Leistungsdifferenzierte Kurse, Ein- und Umstufung, Beteiligung der Erziehungsberechtigten
(1) 1In leistungsdifferenzierten Kursen wird Unterricht in zwei oder drei Leistungsstufen (A-, B- und C-Kurs) erteilt. 2Der Kurs mit den höchsten Anforderungen wird als A-Kurs bezeichnet.
(2) 1Die Entscheidung über die erste Zuweisung eines Schülers oder einer Schülerin in einen leistungsdifferenzierten Kurs (Einstufung) und den Wechsel eines leistungsdifferenzierten Kurses (Umstufung) trifft ein Ausschuss, dem die den Schüler bzw. die Schülerin unterrichtenden Lehrkräfte und der Schulleiter als Vorsitzender angehören. 2Eine Umstufung kann durch Wechsel in einen leistungsdifferenzierten Kurs mit höherer Leistungsstufe (Aufstufung) oder Wechsel in einen leistungsdifferenzierten Kurs mit niedrigerer Leistungsstufe (Abstufung) erfolgen.
(3) 1Einstufungen und Umstufungen sind den Erziehungsberechtigten mitzuteilen. 2Die Erziehungsberechtigten können eine niedrigere Einstufung wählen; sie können eine Aufstufung ablehnen.