Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) Vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 528, 764) BayRS 2033-1-1-F (Art. 1–118)
Bereich erweitern
Teil 1 Allgemeine Vorschriften (Art. 1–10)
Bereich erweitern
Teil 2 Versorgungsbezüge (Art. 11–82)
Bereich erweitern
Teil 3 Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften (Art. 83–93)
Bereich erweitern
Teil 4 Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln (Art. 94–99a)
Bereich reduzieren
Teil 5 Überleitungs- und Übergangsvorschriften (Art. 100–114i)
Bereich erweitern
Abschnitt 1 Überleitung vorhandener Versorgungsberechtigter (Art. 100–102)
Bereich reduzieren
Abschnitt 2 Übergangsregelung für vorhandene Beamte und Beamtinnen (Art. 103–106)
Art. 103 Besondere Bestimmungen zu den ruhegehaltfähigen Bezügen, zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit und zum Ruhegehalt
Art. 104 Ruhegehalt und Übergangsgeld auf Grund von Übergangsregelungen im Besoldungsrecht
Art. 105 Hinterbliebenenversorgung
Art. 106 Übergangsregelung zur Anhebung der Altersgrenzen
Bereich erweitern
Abschnitt 3 Anpassungen der Versorgung (Art. 107)
Bereich erweitern
Abschnitt 4 Übergangsvorschriften zur Versorgungslastenteilung (Art. 108–112)
Bereich erweitern
Abschnitt 5 Sonstige Übergangsvorschriften (Art. 113–114i)
Bereich erweitern
Teil 6 Schlussvorschriften (Art. 115–118)
Inhalt
BayBeamtVG
Text gilt ab: 01.11.2024
Fassung: 05.08.2010
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Abschnitt 2 Übergangsregelung für vorhandene Beamte und Beamtinnen
Art. 103 Besondere Bestimmungen zu den ruhegehaltfähigen Bezügen, zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit und zum Ruhegehalt
Art. 104 Ruhegehalt und Übergangsgeld auf Grund von Übergangsregelungen im Besoldungsrecht
Art. 105 Hinterbliebenenversorgung
Art. 106 Übergangsregelung zur Anhebung der Altersgrenzen