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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) Vom 9. Juli 2003 (GVBl. S. 419) BayRS 805-9-A (Art. 1–20)
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen (Art. 1–8)
Art. 1 Aufgaben und Ziele
Art. 2 Behinderung
Art. 3 Frauen mit Behinderung
Art. 4 Barrierefreiheit
Art. 5 Benachteiligung
Art. 6 Kommunikation von Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung
Art. 7 Sicherung der Teilhabe
Art. 8 Selbsthilfe-Organisationen
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Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit (Art. 9–15)
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Abschnitt 3 Rechtsbehelfe (Art. 16–17)
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Abschnitt 4 Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung; Landesbehindertenrat (Art. 18–20)
Inhalt
BayBGG
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 09.07.2003
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Aufgaben und Ziele
Art. 2 Behinderung
Art. 3 Frauen mit Behinderung
Art. 4 Barrierefreiheit
Art. 5 Benachteiligung
Art. 6 Kommunikation von Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung
Art. 7 Sicherung der Teilhabe
Art. 8 Selbsthilfe-Organisationen