Inhalt

AkadSKV
Text gilt ab: 18.03.2020
Fassung: 18.08.1994
§ 8
Öffentlichkeitsarbeit
Die Akademie wendet sich mit Veranstaltungen wie Konzerten, Vorträgen, Lesungen, Diskussionsveranstaltungen, Symposien, Filmvorführungen und Ausstellungen an die Öffentlichkeit und leistet damit im Sinn des § 1 Abs. 2 einen Beitrag zum kulturellen Leben in Bayern.