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AVSG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 02.12.2008
§ 81
Anerkennungsfähige Angebote zur Unterstützung im Alltag
Auf Antrag werden nach Maßgabe des § 82 insbesondere folgende Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a Abs. 1 Satz 2 SGB XI anerkannt:
1.
Betreuungsgruppen für Pflegebedürftige,
2.
ehrenamtliche Helferkreise, insbesondere auch zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehender Pflegepersonen in Gruppen oder in Einzelbetreuung,
3.
qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Privathaushalten für Pflegebedürftige,
4.
Pflegebegleiter,
5.
Alltagsbegleiter,
6.
haushaltsnahe Dienstleistungen,
7.
familienentlastende Dienste,
8.
Dienste, die Leistungen der Familienpflege und Dorfhilfe erbringen,
9.
Fachstellen für Demenz und Pflege, die den Ausbau von Versorgungsstrukturen und Hilfsangeboten unterstützen.