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Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) Vom 2. Dezember 2008 (GVBl. S. 912, 982) BayRS 86-8-A/G (§§ 1–154)
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Teil 1 Vorschriften für den Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (§§ 1–2)
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Teil 2 Vorschriften für den Bereich des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – (§§ 5–5f)
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Teil 3 Vorschriften für den Bereich des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (§§ 6–10)
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Teil 4 Vorschriften für den Bereich des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – und für den Bereich des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte und des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (§§ 11–15)
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Teil 5 Vorschriften für den Bereich des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – (§§ 16–21)
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Teil 6 Vorschriften für den Bereich des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – und für weitere Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts (§§ 22–40f)
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Teil 7 Vorschriften für den Bereich des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe Menschen mit Behinderungen – (§§ 41–41h)
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Teil 8 Vorschriften für den Bereich des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – (§§ 42–94)
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Abschnitt 1 Ausschüsse nach § 8a SGB XI (§§ 42–49)
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Abschnitt 2 Schiedsstellen (§§ 50–60)
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Abschnitt 3 Förderung von Pflegeeinrichtungen (§§ 68–73)
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Abschnitt 4 Gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen (§§ 74–79)
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Abschnitt 5 Angebote zur Unterstützung im Alltag (§§ 80–85)
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Abschnitt 6 Ehrenamtliche Strukturen nach § 45c SGB XI (§§ 86–88)
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Abschnitt 7 Modellvorhaben nach § 45c SGB XI (§§ 89–91)
§ 89 Grundsätze der Förderung
§ 90 Voraussetzungen der Förderung
§ 91 Verfahren der Förderung
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Abschnitt 8 Selbsthilfe nach § 45d SGB XI (§§ 92–93)
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Abschnitt 9 Anwendbarkeit auf Betreuungsdienste (§ 94)
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Teil 9 Vorschriften für den Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (§§ 98–101)
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Teil 10 Vorschriften für den Bereich der Familienleistungen (§§ 102–103)
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Teil 11 Vorschriften für den Bereich der Insolvenzordnung (§§ 104–113)
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Teil 12 Vorschriften für den Bereich des Lastenausgleichs und des Flüchtlingswesens (§§ 114–133a)
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Teil 13 Vorschriften für den Bereich des Opferentschädigungsgesetzes (§§ 134–135)
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Teil 14 Vorschriften für den Bereich des Pflegeberufegesetzes (§§ 136–146)
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Teil 15 (aufgehoben) (§ 146a)
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Teil 16 Vorschriften für den Bereich der finanziellen Ausstattung von Betreuungsvereinen zur Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben (§§ 147–153)
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Teil 17 Schlussvorschriften (§ 154)
[Schlussformel]
Inhalt
AVSG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 02.12.2008
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Abschnitt 7 Modellvorhaben nach § 45c SGB XI
§ 89 Grundsätze der Förderung
§ 90 Voraussetzungen der Förderung
§ 91 Verfahren der Förderung