Inhalt
Anlage 1
I.
Leistungsnachweise für den Ersten Prüfungsabschnitt
Für die Zulassung zum Ersten Prüfungsabschnitt ist je ein Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen vorzulegen:
- 1.
-
Praktika
- a)
-
Allgemeine, anorganische und analytische Chemie,
- b)
-
Organische Chemie,
- c)
-
Physikalische Chemie,
- d)
-
Physik,
- e)
-
Allgemeine Biologie sowie Mikroskopie von Nutzpflanzen und mikroskopische Untersuchung von Lebensmitteln und Futtermitteln.
- 2.
-
Lehrgebiete
- a)
-
Allgemeine, anorganische und analytische Chemie,
- b)
-
Organische Chemie,
- c)
-
Physikalische Chemie,
- d)
-
Physik,
- e)
-
Allgemeine Botanik und Botanik der Nutzpflanzen,
- f)
-
Mathematik.
II.
Leistungsnachweise für den Zweiten Prüfungsabschnitt
Für die Zulassung zum Zweiten Prüfungsabschnitt ist je ein Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen vorzulegen:
- 1.
-
Praktika
- a)
-
Lebensmittelchemische Praktika I bis IV einschließlich Untersuchung und Beurteilung von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnissen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Futtermitteln,
- b)
-
Mikrobiologisches Praktikum,
- c)
-
Biochemisches Praktikum,
- d)
-
Chemisch-toxikologisches Praktikum,
- e)
-
Besichtigung einschlägiger Betriebe im Rahmen der Lehrveranstaltungen.
- 2.
-
Lehrgebiete
- a)
-
Chemie und Analytik der Lebensmittel, der Bedarfsgegenstände, der kosmetischen Mittel und der Tabakerzeugnisse nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2,
- b)
-
Technologie der Lebensmittel, der Bedarfsgegenstände, der kosmetischen Mittel und der Tabakerzeugnisse nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2,
- c)
-
Analytik der Futtermittel,
- d)
-
Warenkunde einschließlich der Technologie der Futtermittel,
- e)
-
Angewandte Biochemie einschließlich Ernährungslehre,
- f)
-
Mikrobiologie und Lebensmittelhygiene,
- g)
-
Toxikologie und Umweltanalytik,
- h)
-
Grundlagen des Lebensmittelrechts,
- i)
-
Grundlagen des Futtermittelrechts sowie berührte Rechtsbereiche (Tierarzneimittelrecht, Umweltrecht, Arbeitsschutzrecht, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Tierseuchenrecht, Handelsrecht, Gewerbe- und Eichrecht),
- j)
-
Tabakrecht.
III.
Leistungsnachweise für den Dritten Prüfungsabschnitt
Für die Zulassung zum Dritten Prüfungsabschnitt sind vorzulegen:
- 1.
-
Nachweis(e) über die Absolvierung der Ausbildungsbereiche nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 3,
- 2.
-
Nachweis über die Hospitation bei einer Behörde für Gesundheit, Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4.