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Inhaltsverzeichnis
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Allgemeine Prüfungsordnung (APO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl. S. 76) BayRS 2030-2-10-F (§§ 1–64)
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Teil 1 Geltungsbereich, Gemeinsame Vorschriften (§§ 1–9)
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Teil 2 Einstellungsprüfungen, Zwischenprüfungen und Qualifikationsprüfungen am Ende des Vorbereitungsdienstes (§§ 10–37)
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen (§§ 10–12)
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Abschnitt 2 Aufgaben der Prüfungsausschüsse und Prüfungsämter (§§ 13–14)
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Abschnitt 3 Die einzelnen Prüfungsabschnitte (§§ 15–26)
§ 15 Allgemeine Regelung
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Unterabschnitt 1 Schriftliche oder digitale Prüfung (Klausuren) (§§ 16–22)
§ 16 Ausgestaltung der Prüfungsaufgaben
§ 17 Bestimmung der Arbeitsplätze, Pseudonymisierung
§ 18 Verteilung der Prüfungsaufgaben
§ 19 Aufsicht während der Anfertigung der Prüfungsarbeiten
§ 20 Ablieferung der Prüfungsarbeiten
§ 21 Bewertung der schriftlichen oder digitalen Arbeiten
§ 22 Nichtbestehen der schriftlichen oder digitalen Prüfung
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Unterabschnitt 2 Mündliche und praktische Prüfung, weitere selbstständige Arbeiten (§§ 23–26)
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Abschnitt 4 Bewertung der Gesamtprüfung (§§ 27–31)
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Abschnitt 5 Rechtsfolgen bei besonderen Vorkommnissen (§§ 32–35)
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Abschnitt 6 Wiederholung der Prüfung (§§ 36–37)
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Teil 3 Modular aufgebaute Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene (§§ 38–53)
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Teil 4 Nachteilsausgleich (§ 54)
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Teil 5 Besondere Vorschriften für elektronische Fernprüfungen (§§ 55–61)
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Teil 6 Prüfungsvergütungen (§ 62)
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Teil 7 Schlussbestimmungen (§§ 63–64)
Inhalt
APO
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 14.02.1984
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Unterabschnitt 1 Schriftliche oder digitale Prüfung (Klausuren)
§ 16 Ausgestaltung der Prüfungsaufgaben
§ 17 Bestimmung der Arbeitsplätze, Pseudonymisierung
§ 18 Verteilung der Prüfungsaufgaben
§ 19 Aufsicht während der Anfertigung der Prüfungsarbeiten
§ 20 Ablieferung der Prüfungsarbeiten
§ 21 Bewertung der schriftlichen oder digitalen Arbeiten
§ 22 Nichtbestehen der schriftlichen oder digitalen Prüfung