Inhalt
§ 21
Pflichtfächer für das kolleg24
(1) 1Pflichtfächer sind in allen Ausbildungsrichtungen
- 1.
-
Deutsch,
- 2.
-
Englisch,
- 3.
-
Mathematik,
- 4.
-
Physik,
- 5.
-
Geschichte und
- 6.
-
Politik und Gesellschaft.
2Für das Pflichtfach Englisch gilt § 12 Abs. 4 Satz 1 und 2 FOBOSO entsprechend.
(2) Zusätzliche Pflichtfächer sind
- 1.
-
in der Ausbildungsrichtung Technik die Fächer Chemie und Technologie/Informatik,
- 2.
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in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft die Fächer Wirtschaftslehre (Volks- und Betriebswirtschaftslehre) und Technologie/Informatik sowie
- 3.
-
in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen die Fächer Biologie und Psychologie.
(3) 1Bei Nachweis einer mit Erfolg abgeschlossenen beruflichen Fortbildung gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 und 2 beschränkt die Kolleggruppenleiterin oder der Kolleggruppenleiter auf Antrag in Textform die Teilnahme am Präsenztag und an den Prüfungen auf die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik. 2Eine Rückkehr zur Teilnahme an allen Pflichtfächern ist ausgeschlossen.
(4) 1Teilnehmerinnen und Teilnehmer des kolleg24 können auch nur in einem oder mehreren Pflichtfächern teilnehmen, um Einzelzertifikate zu erwerben, sofern die organisatorischen und personellen Belange dem nicht entgegenstehen. 2Voraussetzung für den Erwerb von Einzelzertifikaten ist die erfolgreiche Teilnahme am kolleg24 in den jeweiligen Pflichtfächern.