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Inhaltsverzeichnis
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Ordnung über die Ausbildung und die Prüfungen in den Sonderlehrgängen für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (Aussiedlerlehrgangs- und Prüfungsordnung – ALPO) Vom 17. Juni 1996 (GVBl. S. 249) BayRS 2235-5-1-K (§§ 1–47)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Abschnitt I Allgemeines (§§ 1–2)
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Abschnitt II Aufnahme und Zuweisung in die Sonderlehrgänge für Berechtigte nach dem BVFG (§§ 3–8)
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Abschnitt III Inhalte des Unterrichts, Grundsätze des Lehrgangsbetriebs (§§ 9–14)
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Abschnitt IV Hausaufgaben, Leistungsnachweise, Vorrücken, Zeugnisse (§§ 15–24)
§ 15 Hausaufgaben
§ 16 Nachweise des Leistungsstands
§ 17 Schulaufgaben, Kurzarbeiten
§ 18 Mündliche Leistungsnachweise
§ 19 Besprechung, Aufbewahrung und Einsichtnahme
§ 20 Nachholung von Leistungsnachweisen
§ 21 Bewertung der Leistungen
§ 22 Bildung der Jahresfortgangsnote nach dem ersten Ausbildungsjahr der zweijährigen Sonderlehrgänge
§ 23 Vorrücken in das zweite Ausbildungsjahr der zweijährigen Sonderlehrgänge
§ 24 Jahreszeugnis
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Abschnitt V Prüfungen (§§ 25–43)
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Abschnitt VI Schlußvorschriften (§§ 44–47)
[Schlussformel]
Inhalt
ALPO
Text gilt ab: 01.08.2019
Fassung: 17.06.1996
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Abschnitt IV Hausaufgaben, Leistungsnachweise, Vorrücken, Zeugnisse
§ 15 Hausaufgaben
§ 16 Nachweise des Leistungsstands
§ 17 Schulaufgaben, Kurzarbeiten
§ 18 Mündliche Leistungsnachweise
§ 19 Besprechung, Aufbewahrung und Einsichtnahme
§ 20 Nachholung von Leistungsnachweisen
§ 21 Bewertung der Leistungen
§ 22 Bildung der Jahresfortgangsnote nach dem ersten Ausbildungsjahr der zweijährigen Sonderlehrgänge
§ 23 Vorrücken in das zweite Ausbildungsjahr der zweijährigen Sonderlehrgänge
§ 24 Jahreszeugnis