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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB) Vom 20. September 1982 (BayRS IV S. 571) BayRS 400-1-J (Art. 1–80)
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Erster Teil Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Art. 1–74)
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Erster Abschnitt Vereine (Art. 1–4)
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Zweiter Abschnitt Bierlieferungsvertrag (Art. 5–6)
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Dritter Abschnitt Leibgedingsvertrag (Art. 7–23)
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Vierter Abschnitt Schuldverschreibungen des Freistaates Bayern und anderer ihm angehörender juristischer Personen des öffentlichen Rechts (Art. 24–28)
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Fünfter Abschnitt Inhaberpapiere (Art. 29–30)
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Sechster Abschnitt Öffentliche Sparkassen (Art. 31–42)
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Siebter Abschnitt Nachbarrecht (Art. 43–54)
Art. 43 Fensterrecht
Art. 44 Balkone und ähnliche Anlagen
Art. 45 Besondere Vorschriften für Fenster, Balkone und ähnliche Anlagen
Art. 46 Erhöhung einer Kommunmauer
Art. 46a Überbau durch Wärmedämmung
Art. 46b Hammerschlags- und Leiterrecht
Art. 47 Grenzabstand von Pflanzen
Art. 48 Grenzabstand bei landwirtschaftlichen Grundstücken
Art. 49 Messung des Grenzabstands
Art. 50 Ausnahmen vom Grenzabstand
Art. 51 Ältere Gewächse und Waldungen
Art. 52 Verjährung der nachbarrechtlichen Ansprüche
Art. 53 Erlöschen von Anwenderechten
Art. 54 Ausschluß von privatrechtlichen Ansprüchen bei Verkehrsunternehmen
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Achter Abschnitt Buchungsfreie Grundstücke und altrechtliche Grunddienstbarkeiten (Art. 55–60)
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Neunter Abschnitt Sonstige sachenrechtliche Vorschriften (Art. 61–66)
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Zehnter Abschnitt Familien- und erbrechtliche Vorschriften, Vollziehung von Auflagen (Art. 67–69)
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Elfter Abschnitt Öffentlich-rechtliche Ansprüche (Art. 70–71)
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Zwölfter Abschnitt Unschädlichkeitszeugnis (Art. 72–74)
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Zweiter Teil Schlussvorschriften (Art. 75–80)
Inhalt
AGBGB
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 20.09.1982
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Art. 54
Ausschluß von privatrechtlichen Ansprüchen bei Verkehrsunternehmen
§ 14 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gilt für Eisenbahn-, Dampfschiffahrts- und ähnliche Unternehmen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, entsprechend.