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Text gilt ab: 01.05.2009
Fassung: 27.08.2009
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§ 7
Inkrafttreten
(1) Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2009 in Kraft.
(2) Der Tarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres, frühestens zum 30. Juni 2011, schriftlich gekündigt werden.