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Text gilt ab: 25.10.1968

5.  

Ist der Schuldnerwechsel nicht zu beanstanden, so teilt die Regierung den kreditverwaltenden Instituten ihre Zustimmung zur Kreditübertragung mit. Der Bayer. Landessiedlung GmbH ist hiervon ein Abdruck zu übersenden (2fach). Diese Mitteilung gilt ggf. zugleich als Zustimmung, wonach aus Anlass der im Zusammenhang mit dem Schuldnerwechsel eingetretenen Umstände auf die Ausübung des Wiederkaufsrechts (Ankaufsrecht) im Einzelfall verzichtet werden kann.
Kann einer Darlehensübertragung nicht zugestimmt werden, teilt die Regierung dies unter Darlegung der Gründe den kreditverwaltenden Instituten mit und schlägt gleichzeitig die Kündigung der Darlehen vor. Zur Vermeidung von Härten kann die Regierung in besonders gelagerten Fällen empfehlen, anstelle einer sofortigen Rückzahlung der fällig zu stellenden Darlehen mit dem Darlehensschuldner eine seinen Verhältnissen angepasste Abwicklungsvereinbarung zu treffen. Auch hiervon erhält die Bayer. Landessiedlung GmbH Abdruck. Wegen Ausübung des Wiederkaufsrechts (Ankaufsrecht) ist sie gegebenenfalls durch gesonderte Entschließung anzuweisen.