OLG München: Abnahme des Gemeinschaftseigentums, Streithelfer, Mängel am Gemeinschaftseigentum, Übergabeprotokoll, Konkludente Abnahme, Willenserklärungen, Anschlußberufung, Einzelner Erwerber, Einrede der Verjährung, Verjährungshemmung, Erklärungsbewusstsein, Unterzeichnung, Fiktive Abnahme, selbständiges Beweisverfahren, Bauverpflichtung, Streitwert, Feststellungsantrag, Kostenvorschuss, Mangelfolgeschaden, Kaufvertrag
Hinweisbeschluss vom 15.11.2023 – 9 U 1803/23 Bau e