2 Treffer in 2 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
OLG München: Kosten des vom Hauptbevollmächtigten in eigenem Namen beauftragten Terminvertreters nicht erstattungsfähig
Beschluss vom 12.08.2022 – 11 W 467/22
VG Würzburg: Hinsichtlich der Festsetzung außergerichtlicher Aufwendungen (in Höhe von 2,15 Euro) erfolgreiche Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin
Beschluss vom 07.02.2020 – W 5 M 19.1139