AG München: Erstattungsanspruch, Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, Elektronisches Dokument, Erhebliches Mitverschulden, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Grobfahrlässige, Elektronischer Rechtsverkehr, Freigabeverfahren, sms-Tan, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Hilfsaufrechnung, Willenserklärungen, Grob fahrlässige Unkenntnis, Informatorische Anhörung, Stellvertretung, Kreditkartenunternehmen, Darlegungs- und Beweislast, Unberechtigte Abbuchung, Qualifizierte elektronische Signatur, Klageabweisung
Endurteil vom 08.01.2025 – 271 C 16677/24