BayObLG: Einlassung des Angeklagten, Strafrichter, Sachliche Zuständigkeit, Aufhebung, Tateinheit, Räuberischer Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Schöffengericht, Verschlechterungsverbot, Tatmehrheit, Gesamtstrafe, Verfahrensrüge, Entziehungsanstalt, Gesamtfreiheitsstrafe, Hauptverhandlung, Einzelstrafen, Fehlende sachliche Zuständigkeit, Berufungsinstanz, Freiheitsstrafe, Berufungsbeschränkung
Beschluss vom 24.04.2025 – 203 StRR 55/25