LG Nürnberg-Fürth: Leistungen, Abtretung, Gemeinschaftseigentum, Vergleich, Zahlung, Freistellung, Abgeltungsklausel, Streitwert, Immobilie, Werthaltigkeit, Festsetzung, Zusammenhang, Beklagte, Auftrag, zwei Wochen
Beschluss vom 02.03.2020 – 12 O 3043/19