LG München I: Einräumung eines Sondernutzungsrechts, Eigentümerversammlung, Eigentümergemeinschaft, Änderung der Teilungserklärung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Einzelner Wohnungseigentümer, Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Übrige Wohnungseigentümer, Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümerversammlung, Änderung der Gemeinschaftsordnung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Sondereigentum, Grundbucheintragung, Beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Veräußerung von Wohnungseigentum, Wohnungseigentumsgesetz, Wohnungseigentumsrecht, Beschlusskompetenz, Grundbuchamt
Endurteil vom 15.01.2025 – 1 S 6774/24 WEG