AG München: Kosten eines Sachverständigengutachtens, Einschaltung eines Sachverständigen, Sachverständigenrechnung, Sachverständigenkosten, Übliches Sachverständigenhonorar, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Schätzungsgrundlage, Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit, Schadensschätzung, Nebenkosten, Schadenminderungspflicht, Rückforderungsansprüche, Schadensbemessung, Erstattungsfähige, Nebenforderungen, Weiterer Schadensersatzanspruch, Verfahren nach billigem Ermessen, Kosten des Rechtsstreits, Kostenentscheidung, Abweichende Beurteilung
Endurteil vom 18.12.2024 – 332 C 25287/24