AG München: Kosten eines Sachverständigengutachtens, Einschaltung eines Sachverständigen, Sachverständigenrechnung, Sachverständigenkosten, Übliches Sachverständigenhonorar, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Abtretung des Anspruchs, Wirksamkeit der Abtretung, Schadensschätzung, unangemessene Benachteiligung, Schätzungsgrundlage, Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit, Elektronischer Rechtsverkehr, Nebenkosten, Schadenminderungspflicht, Rückforderungsansprüche, Streitwert, Verfahren nach billigem Ermessen, Sicherungsabtretung
Endurteil vom 26.11.2024 – 332 C 24247/24