SG München: Beiladung, Hausarztzentrierte Versorgung, Widerspruchsbescheid, Vertragsarzt, Honorarbescheid, Übergangsregelung, Widerspruchsrecht, Teilklagerücknahme, Abrechnungsprüfung, Vertrauenstatbestand, Verträge, Klageabweisung, Erneute Abgabe, Schiedsspruch, Widerrufsrecht, Öffentlich-rechtlicher Vertrag, hausärztliche Versorgung, Ordentliche Kündigung, kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage, Hausarztmodell
Urteil vom 11.07.2025 – S 28 KA 293/20