LG München I: Fälligkeitsmitteilung, Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit, Gerichtsvollzieher, Elektronisches Dokument, Fälligkeit des Kaufpreises, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Ungeteilte Erbengemeinschaft, Elektronischer Rechtsverkehr, Hilfswiderklage, Klageabweisung, Fälligkeitszinsen, Aufgabe zur Post, Rechtzeitigkeit der Zahlung, Notarieller Kaufvertrag, Streitwert, Zinsanspruch, Hilfsweise Aufrechnung, Notariat, Anderweitige Erledigung, Immobilienkauf
Endurteil vom 03.03.2025 – 22 O 11152/24