AG München: Eigenbedarfskündigung, Dachgeschossausbau, Bemessung der Räumungsfrist, Veräußerung, Geschäftsführender Gesellschafter, Wohnungen der Gesellschafter, Beendigung des Mietverhältnisses, Fortsetzung des Mietverhältnisses, Rechtsmißbrauch, Rechtsträgerwechsel, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Berechtigtes Interesse, Kündigungssperrfrist, Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung, Ausbildungsbeginn, Ausbildungsabschnitt, Ausbildungsstation, Sicherheitsleistung, Kündigungsfrist, Kündigungsschutzbestimmungen
Endurteil vom 02.02.2024 – 420 C 18349/22