AG München: Eigentümerversammlung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Einzelner Wohnungseigentümer, Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Kostenobergrenze, Elektronisches Dokument, Ausschließliche Zuständigkeit, Ermessensausübung, Schriftliches Verfahren, Streitwertbestimmung, Elektronischer Rechtsverkehr, Wirtschaftlichkeitsgebot, Wohnungseigentumsgemeinschaft, Binnenstreitigkeiten, Beschlüsse, Bauliche Veränderung, Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung, Wert des Beschwerdegegenstandes, Kostenentscheidung, Anderweitige Erledigung
Endurteil vom 13.03.2025 – 1294 C 22650/24 WEG