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VG München: Orts- und Familienzuschlag, Keine doppelte Berücksichtigung eines pflegebedürftigen Kindes, Keine Parallelität der Ansprüche aus Abs. 5 und Abs. 6 des Art. 36 BayBesG, Pflegebedürftige Angehörige, Gleichstellung, Gesetzesauslegung, Doppelberücksichtigung, Gesetzesbegründung, Familienzuschlagssystem
Urteil vom 01.07.2026 – M 5 K 24.3432