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12 Treffer in 12 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    FG München: Erbschaftsteuerliche Optionsverschonung für geerbte Beteiligung an einer Mutter-Personengesellschaft unter Geltung des ErbStG v. 24.12.2008 (im Folgenden ErbStG 2009): Ermittlung der Verwaltungsvermögensquote im Konzern

    Urteil vom 24.03.2021 – 4 K 2822/18

  • Gerichtsentscheidung

    FG München: Antrag auf Optionsverschonung nach § 13a Abs. 8 a. F. ErbStG (jetzt § 13a Abs. 10 ErbStG) nur bis zum Eintritt der Bestandskraft und nicht bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist des Erbschafts- bzw. Schenkungsteuerbescheids zulässig – Keine partielle Ausübung des Antrags nach § 13a Abs. 8 ErbStG 2009 – § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO keine Rechtsgrundlage zur Nachholung des bisher unterbliebenen Antrags auf Optionsverschonung

    Urteil vom 28.04.2021 – 4 K 1710/19

  • Gerichtsentscheidung

    FG München: Keine mehrfache Begünstigung von Familienheimen

    Urteil vom 16.06.2021 – 4 K 692/20

  • Gerichtsentscheidung

    FG München: Zulässigkeit der Klage trotz fehlender Entscheidung über den ursprünglichen Einspruch – Erbschaftsteuerliche Aufwendungen eines Vermächtnisnehmers

    Urteil vom 20.01.2021 – 4 K 1586/19

  • Gerichtsentscheidung

    FG München: An Dritte überlassene Grundstücke als schenkungsteuerliches Verwaltungsvermögen: Ausnahme nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa ErbStG nur bei Erbeinsetzung anwendbar

    Urteil vom 20.04.2022 – 4 K 361/20

  • Gerichtsentscheidung

    FG München: Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG bei Umzug der pflegebedürftigen und hochbetagten Erblasserin in eine Pflegeeinrichtung Vermietung ihrer leerstehenden Wohnung (Familienheim) für einen festen mehrjährigen Zeitraum ohne die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigungund bei Ende des Mietvertrags erst über zwei Jahre nach dem Tod der Erblasserin

    Urteil vom 26.10.2022 – 4 K 2183/21

  • Gerichtsentscheidung

    FG München: Stundung der Erbschaftsteuer Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob die auf den Erwerb einer Wohnung entfallende Erbschaftsteuer nur durch deren Veräußerung aufgebracht werden kann

    Urteil vom 26.01.2022 – 4 K 308/20

  • Gerichtsentscheidung

    FG München: Unwirksamkeit der testamentarischen Anordnung von Vermächtnissen durch den Vorerben hinsichtlich des zur Nacherbschaft gehörenden Vermögens; kein Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 ErbStG beim Nacherben infolge unwirksamer Vermächtnisanordnungen des Vorerben

    Urteil vom 17.01.2024 – 4 K 379/21

  • Gerichtsentscheidung

    FG München: Grundstücksübertragung im Wege der gemischten Schenkung gegen eine aufschiebend bedingte Rentenlast: Keine Abzinsung der Rentenlast der Grundstückserwerberin für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung

    Urteil vom 02.01.2025 – 4 K 680/23

  • Gerichtsentscheidung

    FG München: Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bei Einzug des Erben aus von ihm selbst zu vertretenden Umständen erst mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Erbfall

    Urteil vom 07.01.2026 – 4 K 1677/24

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Schlagworte Schlagworte
  • 13b ErbStG
  • Ausnahme von der Nutzungsüberlassung an Dritte nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchstaben b), aa) ErbStG
  • Eine aufschiebend bedingte (Renten) Last ist für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt nicht abzuzinsen
  • Ermittlung der Verwaltungsvermögensquote im Konzern
  • Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG
  • Verfassungsmäßige Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von §§ 13a
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