LG München II: Geschäftsverteilungsplan, Verschwiegenheitsverpflichtung, Kostenentscheidung, festgestellter Sachverhalt, Verschwiegenheitspflicht, Eröffnungsbeschluss, Beweiswürdigung, Gesamtfreiheitsstrafe, Selbstleseverfahren, Steuergeheimnis, Angestellte im öffentlichen Dienst, Offensichtliche Unrichtigkeit, Geschäftsstelle des Finanzamts, Strafvereitelung, Hauptverhandlung, Tateinheitliches, Unwahre Tatsachenbehauptung, Betroffensein, Geeignetheit, Eignungsprüfung
Urteil vom 10.08.2023 – 4 KLs 11 Js 44491/21