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FG München: Kein Erlass von Säumniszuschlägen bei AdV-Ablehnung und nachfolgender Änderung der Steuerfestsetzung aufgrund eines später ergangenen EuGH-Urteils aus anderweitigen rechtlichen Gründen als vom Steuerpflichtigen im AdV-Verfahren vorgetragen
Urteil vom 03.03.2026 – 5 K 1704/24