LG München I: Sofortige Beschwerde, Vermögensauskunft, Eintragung in das Schuldnerverzeichnis, Vollstreckungsverfahren, Gerichtsvollzieher, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Kostenentscheidung, Rechtsbeschwerde, Unzuverlässigkeit, Gläubiger, Personenverwechslung, Ablehnung des Auftrags, Pflichtangaben, Meldebehörden, Erheblicher Nachteil, Fehlende Konkretisierung, Nichtzulassung, Nichterschienene, Landgerichte, Beschlüsse des Amtsgerichts
Beschluss vom 30.06.2025 – 20 T 6850/25