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  • Gerichtsentscheidung

    VG Regensburg: Unterkunftskosten der Hochschule für den öffentlichen Dienst auch bei Nichtnutzung während der Corona-Pandemie zu zahlen

    Urteil vom 11.10.2021 – RN 5 K 20.3131

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  • Corona
  • Es liegt weder ein ausdrücklicher noch konkludenter Verzicht auf die Unterkunft vor, noch können die einschlägigen Vorschriften der Erstattungsverordnung BayFHVR dahingehend ausgelegt werden.
  • Hochschule für den öffentlichen Dienst
  • Können von der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern Studierende bereitgestellte Unterkünfte nicht genutzt werden, weil aufgrund der Corona-Pandemie kein Präsenzunterricht stattfindet und auch der „Unterkunftsbetrieb“ ruht, hat der die Studierenden entsendende Dienstherr, der die Kosten der Ausbildung erstatten muss, keinen Anspruch auf Herabsetzung der von ihm zu erstattenden Ausbildungskosten.
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