VG München: Gaststättenrechtliche Auflagen gegen Gaststätte mit Kiosk-Elementen, Verbot des Alkoholverkaufs zur Mitnahme nach 22:00 Uhr, Gebot, Waren abzudecken, Verbot des Verkaufs von Waren, die nicht unter § 7 GastG fallen, nach Ladenschluss, Verhältnismäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung, Verhältnismäßigkeit, Zwangsgeldandrohung, Lärmbelästigung, Umwelteinwirkungen, Anhörungsrecht, Belästigung der Nachbarschaft, Gaststättenbetrieb
Urteil vom 21.07.2026 – M 16 K 25.5967