VG Würzburg: Dienstliche Beurteilung, Gewerbeaufsichtsamt, Regierung von Unterfranken, Beurteilungsverfahren, hier rechtmäßig, insbesondere keine unzulässige Beschränkung der Unabhängigkeit des unmittelbaren Vorgesetzten betreffend seine Mitwirkung im Beurteilungsverfahren, Begründung des Gesamturteils, Begründung als solche nicht ausreichend, jedoch im Ergebnis entbehrlich, da sich die konkrete Note im Einzelfall aufdrängt, vorgegebene Zielpunktwerte, hier zulässig, ausreichend große Vergleichsgruppe, kein sog. Quotenopfer, Plausibilisierung der Einzelmerkmale, hier ausreichend, insbesondere durch entsprechende Erläuterungen im vorgerichtlichen Verfahren
Urteil vom 03.05.2022 – W 1 K 21.1596