LG Bayreuth: Verwaltungsrechtsweg, Verwaltungsgerichte, Elektronischer Rechtsverkehr, Elektronisches Dokument, Duldungspflicht, Sofortige Beschwerde, Qualifizierte elektronische Signatur, Öffentliche Entwässerungsanlage, Grundstücksfläche, Grundstückseigentümer, Zivilrechtsweg, Rechtliches Gehör, Schlicht-hoheitliches Handeln, Nichtverfassungsrechtliche, Öffentlicher Feld- und Waldweg, Einzelrichter, Zustellung der Entscheidung, Hoheitliche Tätigkeit, Nichthoheitliches Handeln, Bestandsverzeichnis
Beschluss vom 07.07.2021 – 23 O 868/20