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OLG München: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen das mittels einstweiliger Anordnung des Familiengerichts angeordnete Verbot, einen Auflassungsantrag zum Grundbuch zu stellen - Fehlen der Beschwerdeführungsbefugnis
Beschluss vom 02.07.2020 – 34 Wx 555/19