1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
ArbG München: Voraussetzung für einen Unterrichtungsanspruch des Betriebsrates ist, dass überhaupt eine Personalplanung beim Arbeitgeber durchgeführt wird.
Beschluss vom 04.10.2023 – 32 BV 212/22