VG München: Ukrainischer Staatsangehöriger, Eintritt der Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 AufenthG, wenn ukrainischer Staatsangehöriger mit vorübergehendem Schutz nach der RL 2001/55/EG von einem anderen Mitgliedsstaat ins Bundesgebiet einreist, um Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zu stellen (verneint), Rechtmäßigkeit der Androhung der Abschiebung, wenn Abschiebungsverbot nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG besteht, weil Abschiebung in den Zielstaat aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist (bejaht), Vorübergehender Schutz, Unerlaubte Einreise, Aufenthaltstitel, Fiktionswirkung, Abschiebungsandrohung, Duldung, Prozesskostenhilfe
Beschluss vom 27.08.2026 – M 27 S 26.5906