VGH München: versammlungsrechtliche Beschränkung, wöchentlich wiederkehrende Versammlung, Gegendemonstrationen, Schutz von Anwohnern, Passanten und Gewerbetreibenden, (keine) hinreichend substantiierte Gefahrenprognose, Verhältnismäßigkeit, Störerauswahl bei mehreren Verursachern, Zweckveranlasser, Notwendigkeit eines Gesamtkonzepts, Versammlungsfreiheit, Gefahrenprognose, Störerauswahl, Provokation, Interessenabwägung, Gesamtkonzept
Beschluss vom 28.09.2026 – 10 CS 26.1944