LG Augsburg: Gegenverkehr, Sachverständigengutachten, Fahreignungsregister, Geschwindigkeitsbeschränkung, Kolonnenfahren, Überholvorgang, Strafzumessungserwägungen, Strafzumessungsgesichtspunkte, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Einlassung des Angeklagten, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Grob Verkehrswidrig, festgestellter Sachverhalt, Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Einscheren, Privatgutachten, Führen von Kraftfahrzeugen, Überhöhte Geschwindigkeit, Ergebnis der Beweisaufnahme, Mietfreies Wohnen
Urteil vom 03.06.2025 – 4 NBs 604 Js 100271/24