2 Treffer in 2 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VGH München: Errichtung von Gebäuden im Außenbereich - landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb
Beschluss vom 12.04.2021 – 1 ZB 20.2692, 1 ZB 20.2693
VG München: Abgrenzung Innen- und Außenbereich: Ein ehemaliger Stall nebst landwirtschaftlichen Nebengebäude, die nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, haben keine prägende Wirkung für die Herstellung eines Bebauungszusammenhangen
Urteil vom 08.07.2020 – M 9 K 18.3409