LG Landshut: Kurzfristige Freiheitsentziehung, Elektronisches Dokument, Feststellungsantrag, Beschlüsse des Amtsgerichts, Abschiebungshaft, Abschiebungsgewahrsam, Gegenstandswert, Elektronischer Rechtsverkehr, Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, Rechtsbeschwerdeverfahren, Haftantrag, Abschiebehaft, Behörden, Rechtsschutzbedürfnis, Kostenentscheidung, Rechtswidrigkeit, Beschwerde gegen, Beschwerdebegründung, Wert des Beschwerdegegenstandes, Anordnung der sofortigen Wirksamkeit
Beschluss vom 13.06.2024 – 65 T 214/24