AG Kempten: Wohnungseigentümergemeinschaft, Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Anderer Wohnungseigentümer, Übrige Wohnungseigentümer, Eigentümerversammlung, Angefochtener Beschluss, Hausverwaltung, Beschlüsse, Unerlässlichkeit, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Verwaltungsbeirat, Beschlußfassung, Elektronisches Dokument, Formelle Beschlussmängel, Bauliche Veränderung, Kostentragungspflicht, Betriebskostenabrechnung, Beschlussgegenstand, Abmahnungsbeschluss, Sondereigentum
Endurteil vom 27.10.2023 – 40 C 357/23 WEG