AG Schwabach: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Allgemeine Fahrerlaubnis, Kostenentscheidung, Einlassung des Angeklagten, Führerschein, Urkundenfälschung, Strafzumessungsgesichtspunkte, Tagessatz, Schuldangemessenheit, Fahrlässige, Fahrlässigkeitsvorwurf, Hauptverhandlung, Wirtschaftliche Verhältnisse, Formelle Wirksamkeit, Kosten des Verfahrens, Geldstrafe, Fahrverbot, Begehungsweise, Freigesprochenen
Urteil vom 17.08.2022 – 1 Ds 703 Js 101480/22